09.12.2011 21:19 von F.S. (Kommentare: 3)
Aufgrund der §§ 174, 176 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. 534), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789), ergeht folgende
Allgemeinverfügung
Es ist untersagt, während des im Zeitraum vom 09.12.2011 bis zum 11.12.2011 auf dem Gelände der Hallenbetriebe Neumünster GmbH, Justus-von-Liebig-Str. 2-4, Neumüns- ter, stattfindenden Motorrad-Weihnachtsmarktes innerhalb des in der als Anlage beige- fügten Karte mit Schraffur gekennzeichnet Bereichs (Verbotsbereich)
a) Bekleidungsgegenstände zu tragen oder Embleme sichtbar mitzuführen, die sich in textlichen, bildlichen oder symbolhaften Darstellungen auf so genannte Outlaw Mo- torcycle Club Groups beziehen;
dazu zählen: Hells Angels MC, Red Devils MC, Red Scorpions MC, Mongols MC, Bandidos MC, Gremium MC, Tiger’s, Legion 81, Skymessenger MC, MC Dirty Packs, Zaida MC, Brigade 81, Räuber MC, Headhunters MC, Atrox MC, Contras MC, Chicanos MC, El Cazadores und MC Snake Eyes;
b) die Abkürzungen „AFFA”, „DFFD”, „MFFM”, „BFFB“, die Schriftzüge „The Big Red Machine“, „Red Light Crew“, „Respect Few, Fear None“ oder „Expect No Mercy“, die Zeichen „1 %er“ oder „1 %“ in einer Raute oder die Bezeichnungen „Outlaw Motor- cycle Gang“ oder „Outlaw Motorcycle Club“ zu zeigen;
c) milieutypische Funktionsbezeichnungen der so genannten Outlaw Motorcycle Club Groups wie „President“, „Vice-President“, „Secretary“, „Sergeant at Arms“, „Treasu- rer“, „Road Captain“ zu zeigen;
d) die vorgenannten Bekleidungsgegenstände und Embleme sowie Gegen-stände mit den vorgenannten Zeichen, Abkürzungen, Bezeichnungen oder Funktionsbezeich- nungen feilzubieten, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder dafür zu wer- ben.
Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
Der darin mit Schraffur gekennzeichnete Verbotsbereich umfasst die Rendsburger Stra- ße zwischen der Kreuzung Sauerbruchstraße/B 430-Max-Johannsen-Brücke und der B 205 in Höhe der Brücke über die Otto-Hahn-Straße/Justus-von Liebig-Straße, den Platz zwischen der Rendsburger Straße und der Justus-von Liebig-Straße vor der Holstenhal- le, die Justus-von Liebig-Straße bis zur Otto-Hahn-Straße, die Max- Eyth-Straße sowie das Gelände und die Gebäude der Hallenbetriebe Neumünster GmbH.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 300,00 € gemäß § 236 LVwG ange- droht.
Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Sie kann nebst ihrer Begründung im Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Altes Rathaus, Großflecken 63, 245534 Neumünster, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Neumünster, den 06.12.2011
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Abt. Ordnungsangelegenheiten -
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Kommentar von Andy | 10.12.2011
Ich denke, daß der Oberbürgermeister noch ein paar Fußballer oder Polizisten findet, die sich für die Messe(Weihnachtsmarkt) interessieren.
Viel Spaß in den Norden.
Ich habe gehört, daß beimnächsten Fußballspiel Dresden - Frankfurt nur Leute mit Bayernbekleidung reinkommen.(ha,ha,ha).
Man sieht mal wieder wie kleingeistig Politiker sein können.
Ich trinke mal ein paar Bier vor`m Moped und lache mir einen.
Schon mal schöne Feiertage vom Andy
Kommentar von Andy | 13.12.2011
War ja ein voller Erfolg. 8500 Besucher weniger.
Aber vielleicht konnte man die mit Polizeibeamten aufstocken.
So wird mal wieder eine erfolgreiche Veranstaltung, von Anfang an kaputt gemacht.
Kommentar von Gabi | 29.12.2011
Ich kann es fast nicht glauben was diese Sesselfurzer sich rausnehmen. Was kommt als nächstes?